Vielerorts findet sich im WWW der Werbeslogan “Scheidung online” – was bei dem Empfänger der Botschaft
den Eindruck erwecken soll, hier erhält man die Durchführung des Scheidungsverfahrens besonders
komplikationslos und ohne aufwendigen Gang zum Gericht oder Anwalt.
Zur Erwirkung des begehrten Scheidungsbeschlusses ist stets ein mündlicher Termin vor dem zuständigen
Familiengericht notwendig. Da aber in einem Scheidungsverfahren noch weitere Punkte als die Scheidung an
sich geregelt werden, sollte im Vorfeld ein vertrauensvolles Gespräch zwischen Anwalt und Mandant
stattgefunden haben. Auf unserer Homepage finden Sie alle Informationen, die ein Anwalt benötigt, um
einen Scheidungsantrag zu formulieren. Dies erspart viel Zeit und damit auch Geld. Wenn Sie
unser Angebot zur „Scheidung online“ in Anspruch nehmen, kann Rechtsanwalt Drewelow effektiv vom
Kanzleisitz in der Hansestadt Rostock deutschlandweit für Sie Ihre Scheidung bei dem zuständigen
Gericht beantragen und bearbeiten.
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